Endbenutzer-Lizenzvertrag für das "Digitale Schwarze Brett®" Softwareprodukt Wichtig - Bitte sorgfältig lesen:

1. Einleitung

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist ein Vertrag zwischen der heinekingmedia GmbH (HPS) (Lizenzgeberin) und Ihnen als Endbenutzer (Lizenznehmer) (wahlweise als natürlicher oder juristischer Person) für das Digitale Schwarze Brett® SOFTWAREPRODUKT. Unter SOFTWAREPRODUKT verstehen sich alle Softwarekomponenten (Datenmaterial), die mit dem Digitalen Schwarzen Brett® angeboten werden. Indem Sie das SOFTWAREPRODUKT installieren, erklären Sie sich einverstanden, durch die Bestimmungen dieses Lizenzvertrags gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu installieren oder zu verwenden. Alle vorhandenen Kopien sind in diesem Fall zu löschen.

Falls Sie das SOFTWAREPRODUKT entgeltlich erworben haben, können Sie es gegen volle Rückerstattung des Kaufpreises der Stelle zurückgeben, von der Sie es erworben haben.

Das SOFTWAREPRODUKT wird sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt, als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum.

2. Lizenzeinräumung

Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft. Die Lizenzbedingungen lauten wie folgt:

Installieren und Verwenden: Die Lizenzgeberin gewährt dem Lizenznehmer je erworbener Lizenz das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht, eine Kopie des Datenmaterials auf einem einzelnen Computer und an nur einem Ort zu benutzen.

Kopien des SOFTWAREPRODUKTS auf seinen Computern, auf denen gültige lizenzierte Kopien desjenigen Betriebssystems ausgeführt werden, für das das SOFTWAREPRODUKT entwickelt wurde [z.B. Windows XP®, Windows 2000®, usw.], zu installieren und zu verwenden. Der Lizenznehmer kann Kopien des SOFTWAREPRODUKTS nur in der Anzahl und Umfang starten und verwenden, wie er Lizenzen für das SOFTWAREPRODUKT erworben hat.

Urheberrecht: Jegliche Rechte, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf das Urheberrecht, an dem und in Bezug auf das SOFTWAREPRODUKT und jeder Kopie davon, liegen bei der Lizenzgeberin oder deren Lieferanten. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben der Lizenzgeberin vorbehalten.

Verbot der Veränderung des Softwareproduktes: Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn und nur insoweit, wie das anwendbare Recht, ungeachtet dieser Beschränkung, dies ausdrücklich gestattet, soweit es nicht durch diesen Vertrag abdingbar ist.

Übertragung der Rechte: Der Lizenznehmer ist berechtigt, alle durch ihn im Rahmen dieses Vertrages erworbenen Rechte auf Dauer zu übertragen, vorausgesetzt, der Empfänger stimmt den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags zu. In diesem Fall sind alle beim Lizenznehmer vorhandenen Kopien –auch Sicherungskopien- dauerhaft zu löschen.

Verbreitung: Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Kopien des SOFTWAREPRODUKTS – außer im Rahmen der Übertragung - an Dritte weiterzugeben. Das gilt insbesondere für Vermietung, Leasing und Leihe.

Sicherungskopien: Der Lizenznehmer ist außerdem berechtigt, die für Sicherungs- und Archivierungszwecke notwendigen Kopien des SOFTWAREPRODUKTS anzufertigen. Diese sind als solche zu kennzeichnen.

Vertragslaufzeit: Der Lizenzvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Seiten sind jedoch berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein außerordentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Lizenznehmer gegen die Pflichten aus diesem Vertrag verstößt.

Im Fall der Kündigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, nach Ablauf der Frist sämtliche Kopien des SOFTWAREPRODUKTS zu vernichten.

3. Weitere Rechte und Pflichten

Beibehaltung der Copyright-Vermerke: Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Copyright-Vermerke auf den Kopien des SOFTWAREPRODUKTS zu entfernen oder zu ändern. Der Markenname Digitales Schwarzes Brett®, unsere Logos und alle auf unseren Webseiten angegebenen Hersteller und ihre entsprechenden Logos sind eingetragene Warenzeichen deren Vervielfältigung und Verwendung ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Eigners untersagt ist.

Supportleistungen: Die Lizenzgeberin bietet teilweise Supportleistungen in Verbindung mit dem SOFTWAREPRODUKT ("Supportleistungen"). Die Supportleistungen können entsprechend den HPS -Bestimmungen und -Programmen, die im Benutzerhandbuch, der Dokumentation im "Online"-Format und/oder anderen von der HPS zur Verfügung gestellten Materialien beschrieben sind, genutzt werden. Jeder ergänzende Softwarecode, welcher dem Lizenznehmer als Teil der Supportleistungen zur Verfügung gestellt wird, wird zum Bestandteil des SOFTWAREPRODUKTS und unterliegt den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags. Die Lizenzgeberin ist berechtigt, die technischen Daten, die der Lizenznehmer der Lizenzgeberin als Teil der Supportleistungen zur Verfügung stellt, für geschäftliche Zwecke, einschließlich der Produktunterstützung und -entwicklung, zu verwenden.

Die Lizenzgeberin verpflichtet sich, solche technischen Daten ausschließlich anonym im Sinne des Datenschutzes zu verwenden, und nicht mit personenbezogenen Daten des Lizenznehmers zu verknüpfen.

Beachtung aller anwendbaren Gesetze: Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das SOFTWAREPRODUKT nur in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen zu verwenden.

4. Gewährleistungsausschluss

Die Lizenzgeberin schließt ausdrücklich jede Gewährleistung für das SOFTWAREPRODUKT aus.

Die Lizenzgeberin kann weder eine völlige Mangelfreiheit des Produkts, noch die Eignung zu einem bestimmten Zweck des Endbenutzers gewährleisten. Im Rahmen von Produktaktualisierungen ist die Lizenzgeberin jedoch bemüht, ihr bekannt gewordene Mängel zu beheben. Die Lizenzgeberin weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Datenmaterial zu erstellen, welches in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet.

5. Haftungsbeschränkung bei Nutzung der Software

Die Lizenzgeberin stellt das Produkt unentgeltlich zur Verfügung. Sie haftet im Gegenzug nicht für Schäden, die dem Endbenutzer oder Dritten durch die Verwendung des Produktes entstehen. Das gilt für materielle, wie immaterielle Schäden, direkte- oder Folgeschäden, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Lizenzgeberin oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen.

Das Produkt wurde in Anwendung aktueller Sicherheits- und Programmierungsstandards erstellt. Durch die Verwendung der von der Lizenzgeberin zur Verfügung gestellten Produktaktualisierungen wird die höchstmögliche Sicherheit gewährleistet. Der Endbenutzer verpflichtet sich, seine Produktversion entsprechend zu aktualisieren. Der aktuelle Stand kann bei der Lizenzgeberin erfragt werden.

Soweit der Lizenznehmer einen Supportvertrag mit der Lizenzgeberin geschlossen hat, gelten die dort vereinbarten Haftungsregelungen.

6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen zur heinekingmedia GmbH unterliegen Deutschem Recht. Gerichtsstand ist Landesbergen.

Diese Bestimmungen gelten für die Nutzung aller Angebote inklusiv der Website der heinekingmedia GmbH.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Lizenzvertrages ganz oder teilweise rechtswidrig oder lückenhaft sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit des übrigen Lizenzvertrages unberührt.

7. Kontaktinformation

Kontaktieren Sie uns unter:

heinekingmedia GmbH
Hamburger Allee 2-4
30161 Hannover – Germany
Firmensitz: Brokeloher Str. 8 – 12 | 31628 Landesbergen – Germany
Geschäftsführer: J. Harries, K. Kretschmer, A. Noack
Handelsregister: HRB 100895 Amtsgericht Walsrode
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE813777792
Telefon: 0511 67 51 90
Email: info@heinekingmedia.de